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Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann.
Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.
Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.
Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.
Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"
Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.
Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:
Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.
§ 16a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung