Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, bringt die Marktgemeinde Gramatneusiedl auf Schreiben die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz an. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde Gramatneusiedl handelt.
Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments
Nachfolgend wird die Amtssignatur der Marktgemeinde Gramatneusiedl dargestellt.
Signaturprüfung und Prüfung ausgedruckter Dokumente
Unter der Adresse pruefung.signatur.rtr.at steht Ihnen ein Verfahren zur Prüfung der Amtssignatur in elektronischen Dokumenten zur Verfügung.