Aufschließungsabgabe

Zuständig

Einheitssatz gemäß § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 2014 € 750,00 laut Gemeinderatsbeschluss vom 05.11.2025.
Diese Verordnung tritt mit 01.01.2026 in Kraft.
Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden bzw. erfolgten, sind die bis dahin geltenden Abgaben- und Gebührensätze anzuwenden.

Aufschließung Verordnung gültig ab 1.1.2026 (174 KB) - .PDF