Registrierungsmöglichkeiten für eine Wohnung bzw. Kleingarten

Wenn Sie Interesse an einer Wohnung oder einen Kleingarten in Gramatneusiedl haben melden Sie sich bitte für einen Newsletter an und Sie erhalten automatisch die Information wenn ein Objekt zur Verfügung steht.

Zur Information: Für die Bewerbung eines Kleingartens ist ein Hauptwohnsitz in Gramatneusiedl Voraussetzung !

Vergabe von Wohnungen und Kleingärten in der Marktgemeinde Gramatneusiedl:

Wir führen keine veralteten Vormerk- oder Reihungslisten, sondern stellen jede zur Vermietung frei gewordene oder neue Wohnung sowie jeden zur Verpachtung frei gewordenen Kleingarten auf unsere Homepage. Eine weitere Information erfolgt mit Anschlag an der  Amtstafel der Marktgemeinde Gramatneusiedl.

Ihr Vorteil :

Sie erhalten alle wichtigen Informationen und Bilder über jede freie Wohnung  und jeden zur Verpachtung stehenden Kleingarten der Marktgemeinde Gramatneusiedl.

Wir liefern Ihnen die Angebote für eine Wohnung oder Kleingarten

  • per Mail
    Damit Sie über alle Angebote informiert sind, müssen Sie unseren Gemeindenewsletter mit der Kategorie Wohnungsangebote bzw. Kleingarten abonnieren. Sie bekommen dann automatisch eine elektronische Benachrichtigung mit allen Details zugeschickt. Wenn Sie keine Benachrichtigungen mehr benötigen, können Sie den Newsletter jederzeit wieder abbestellen.
  • per Push-Nachricht auf Ihr Mobiltelefon
    Bei Verwendung der Gem2Go App oder der Carnuntum App können jene News Inhalte von www.gramatneusiedl.gv.at per push Nachricht am Mobiltelefon empfangen werden, welche zum online Bewerbungsformular verlinkt sind.

 Wie  können Sie sich um eine Wohnung bzw. einen Kleingarten bewerben?

Ganz einfach, jedem Wohnungsangebot bzw. Kleingartenangbot auf der Homepage ist ein Bewerbungsformular für dieses konkrete Objekt angeschlossen. Sie brauchen es nur auszufüllen und innerhalb der angeführten Bewerbungsfrist an die Gemeinde senden. Sie werden dann über die Entscheidung der Wohnungsvergabe informiert. ACHTUNG: Bei Zuteilung einer Wohnung ist innerhalb von max. 5 Werktagen eine Rückmeldung bei der jeweiligen Hausverwaltung über die Annahme der Wohnung zwingend notwendig. Bei Nichteinhaltung der Frist verfällt die Wohnungszuteilung!
Es werden immer nur Bewerbungen für die ausgeschriebenen Wohnungen und Kleingärten berücksichtigt. Allgemeine Bewerbungen oder Bewerbungen für Wohnungen und Kleingärten die nicht zur Vergabe ausgeschrieben sind, werden weder berücksichtigt noch in irgendeiner Form in Evidenz gehalten!