Heizkostenzuschuss

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Für die Heizperiode 2024/25 gewährt die NÖ Landesregierung, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-. Der Antrag ist ausschließlich im Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis spätestens Ende März 2025 möglich. Zum Antrag ist ein Ausweis, die E-Card und der Einkommensnachweis aller im Haushalt lebender Personen notwendig.

Heizkostenzuschuss
Papierantrag zur Einreichung im Gemeindeamt
Richtlinie
Erläuterungen / Einkommensgrenzen