Kundmachungen zu zwei Grabanlagen

Aushängezeitraum: 25.03.2024 - 31.12.2024

Die/Der Benützungsberechtige der Grabanlage Nr. 78 und 303 auf dem Ortsfriedhof Gramatneusiedl ist verstorben. Das Benützungsrecht an diesen Grabstellen endet mit 31.12.2024. Angehörige der Familie werden ersucht sich mit dem Gemeindeamt Gramatneusiedl in Verbindung zu setzen. Es wird hingewiesen, dass gemäß § 29 Abs. 2 NÖ Bestattungsgesetz 2007 im falle der Nichtentrichtung der Verlängerungsgebühr das Benützungsrecht erlischt.

Kundmachung zu Grab 78 und 303 (423 KB) - .PDF

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