Wassermesser - Bereitstellungsgebühr

Gemeinderatsbeschluss vom 21.9.2016 mit Wirksamkeit 1.4.2017
Der Bereitstellungsbetrag wird mit Euro 15.00 pro m3 /h festgesetzt.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m3 /h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.

Jährliche Bereitstellungsgebühr exkl. MwSt.:


Verrechnungsgröße
in  in m3 /h

mal

Bereitstellungsbetrag pro m3 /h

=

Bereitstellungsgebühr
  
in Euro
 
in Euro

 3

 x

 15,00

 =

 45,00
 17           
 x

 15,00

 =

 255,00

 55

 x

 15,00

 =

 825,00

Wassermesser - Bereitstellungsgebühr ab 01.04.2017 (182 KB) - .PDF