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Gemeinderatsbeschluss vom 21.9.2016 mit Wirksamkeit 1.4.2017 Der Bereitstellungsbetrag wird mit Euro 15.00 pro m3 /h festgesetzt.Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m3 /h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.Jährliche Bereitstellungsgebühr exkl. MwSt.:
Wassermesser - Bereitstellungsgebühr ab 01.04.2017 (182 KB) - .PDF