Verwahrung von Kraftfahrzeugen


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.1988 folgende Gebührensätze für KFZ die von der Exekutive der Gemeinde zur zeitlichen Verwahrung übergeben werden beschlossen:
1.-3. Tag  - keine Kosten
4. - 29. Tag - €  3,63 pro Tag
30. - 59. Tag - €  5,81 pro Tag
ab dem 60. Tag - €  7,27 pro Tag