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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.1988 folgende Gebührensätze für KFZ die von der Exekutive der Gemeinde zur zeitlichen Verwahrung übergeben werden beschlossen: 1.-3. Tag - keine Kosten 4. - 29. Tag - € 3,63 pro Tag 30. - 59. Tag - € 5,81 pro Tag ab dem 60. Tag - € 7,27 pro Tag