Aufschließungsabgabe

Zuständig

Einheitssatz gemäß § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 2014  € 650,00 laut Gemeinderatsbeschluss vom 09.03.2022.
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2022 in Kraft.
Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden bzw. erfolgten, sind die bis dahin geltenden Abgaben- und Gebührensätze anzuwenden.

Aufschließung Verordnung gültig ab 1.4.2022 (177 KB) - .PDF